Intergovernmental Panel on Climate Change

Auch „Weltklimarat“. Ursprüngliche Aufgabe 1988: „… Verständnis des Risikos des menschengemachten Klimawandels„. Der klassische Wissenschaftsfehler: „Voraussetzen, was zu beweisen ist„.

  1. WG I: Physikalische Grundlagen und Ursachen des Klimawandels.
  2. WG II: Auswirkungen, Anpassung und Verwundbarkeit.
  3. WG III: Möglichkeiten zur Minderung des Klimawandels, etwa durch Energiepolitik, Emissionsreduktion und CO₂-Abscheidung.

Die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des IPCC ist wegen massiver Verflechtungen in die Öl- und Gasindustrie aktuell in Frage gestellt. Auch das RCP 8.5 Szenario wird es wahrscheinlich in AR7 nicht mehr geben. Die recherchierten 45 Personen mit massiven Verbindungen zur Öl- und Gasindustrie, wurden noch nicht einmal an den Interessenkonfliktausschuss des IPCC weitergeleitet.

Der IPCC verfasst sog. Sachstandsberichte (Assessment Reports) alle 5-7 Jahre. AR1 (1990), AR2 (1995), AR3 (2001), AR4 (2007), AR5 (2013–2014), AR6 (2021–2023), AR7 wahrscheinlich 2029.

Die COP-Klimakonferenzen werden nicht vom IPCC veranstaltet, sondern von der UNFCCC (UN-Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen).